1. Allgemeines
1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma CMS, Sudhaus & Partner GmbH Dritten bzw. an Dritte (folgend „Kunde“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von CMS, Sudhaus & Partner GmbH widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit CMS, Sudhaus & Partner GmbH. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
2. Vertragsschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben von
CMS, Sudhaus & Partner GmbH sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Liefertermine und Fristen
3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von CMS, Sudhaus & Partner GmbH im Einzelfall schriftlich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH setzt voraus, dass CMS, Sudhaus & Partner GmbH sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die von CMS, Sudhaus & Partner GmbH nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. das bestellte Produkt/Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von CMS, Sudhaus & Partner GmbH, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten CMS, Sudhaus & Partner GmbH vorliegt.
3.4 CMS, Sudhaus & Partner GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden CMS, Sudhaus & Partner GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. Dienst- und Beratungsleistungen
4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CMS, Sudhaus & Partner GmbH Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der && 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
4.2 Die Abrechung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit ist hierbei 15 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst -und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.
4.3. Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert CMS, Sudhaus & Partner GmbH den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.
4.4 CMS, Sudhaus & Partner GmbH ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.
5. Mitwirkungspfllichten, Abwerbung
5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass CMS, Sudhaus & Partner GmbH rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen. sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.
5.2 Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.
5.3 Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.
5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird CMS, Sudhaus & Partner GmbH vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT-Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist CMS, Sudhaus & Partner GmbH ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart.
6. Softwareüberlassungsbedingungen
6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt CMS, Sudhaus & Partner GmbH dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene CMS, Sudhaus & Partner GmbH- oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei CMS, Sudhaus & Partner GmbH bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller.
6.2 CMS, Sudhaus & Partner GmbH kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.
6.3 Setzt der Kunde nach ausdrücklichem Hinweis von CMS, Sudhaus & Partner GmbH auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen, OpenSource Software, o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. CMS, Sudhaus & Partner GmbH übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung gleich welcher Art.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit CMS, Sudhaus & Partner GmbH.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.
7. Preise, Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.
7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an CMS, Sudhaus & Partner GmbH ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Alle Forderungen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH einschließlich derjenigen, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder CMS, Sudhaus & Partner GmbH nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen CMS, Sudhaus & Partner GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen.
Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann CMS, Sudhaus & Partner GmbH vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
7.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
8. Rücktritt
8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet CMS, Sudhaus & Partner GmbH dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von CMS, Sudhaus & Partner GmbH gesondert in Rechnung gestellt wird.
8.2 Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EUR, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 CMS, Sudhaus & Partner GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Jede Verarbeitung der von CMS, Sudhaus & Partner GmbH gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für CMS, Sudhaus & Partner GmbH, ohne dass CMS, Sudhaus & Partner GmbH daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von CMS, Sudhaus & Partner GmbH stehenden Produkten mit anderen Waren steht CMS, Sudhaus & Partner GmbH das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von CMS, Sudhaus & Partner GmbH. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von CMS, Sudhaus & Partner GmbH stehenden Vorbehaltsprodukte für CMS, Sudhaus & Partner GmbH mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von CMS, Sudhaus & Partner GmbH gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.
9.4 Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an CMS, Sudhaus & Partner GmbH ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles von CMS, Sudhaus & Partner GmbH an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. CMS, Sudhaus & Partner GmbH kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
9.5 Der Kunde wird CMS, Sudhaus & Partner GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an CMS, Sudhaus & Partner GmbH abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von CMS, Sudhaus & Partner GmbH hinweisen und CMS, Sudhaus & Partner GmbH unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn CMS, Sudhaus & Partner GmbH dieses ausdrücklich mitteilt.
9.7 CMS, Sudhaus & Partner GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
10. Abnahme
Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er
das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen.
11. Gewährleistung
11.1 CMS, Sudhaus & Partner GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet CMS, Sudhaus & Partner GmbH, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.
11.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängel ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.
11.3 Im Falle der Gewährleistung ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird CMS, Sudhaus & Partner GmbH berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der CMS, Sudhaus & Partner GmbH über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukte im Sinne von Ziffer 9.2 handelt.
11.4 Der Kunde gewährt CMS, Sudhaus & Partner GmbH die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, ist CMS, Sudhaus & Partner GmbH von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.
11.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.
11.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt CMS, Sudhaus & Partner GmbH keine Gewährleistung.
11.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch CMS, Sudhaus & Partner GmbH. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringungen der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet CMS, Sudhaus & Partner GmbH nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.
12. Schadensersatzansprüche
12.1 Gegen CMS, Sudhaus & Partner GmbH gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn CMS, Sudhaus & Partner GmbH oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von CMS, Sudhaus & Partner GmbH den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.
12.2 Die Haftung von CMS, Sudhaus & Partner GmbH für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.
12.3 CMS, Sudhaus & Partner GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass CMS, Sudhaus & Partner GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 12.2 gilt entsprechend.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, CMS, Sudhaus & Partner GmbH den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.
13. Haftungsfreistellungen
13.1 Sollte ein von CMS, Sudhaus & Partner GmbH hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt CMS, Sudhaus & Partner GmbH den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. CMS, Sudhaus & Partner GmbH übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde CMS, Sudhaus & Partner GmbH unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem CMS, Sudhaus & Partner GmbH schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit CMS, Sudhaus & Partner GmbH abstimmt.
13.2 Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann CMS, Sudhaus & Partner GmbH auf seine Kosten das betroffene Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann CMS, Sudhaus & Partner GmbH zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
13.3 CMS, Sudhaus & Partner GmbH ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 13.1 und 13.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Kunden bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.
13.4 Aufträge nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Kunden werden von CMS, Sudhaus & Partner GmbH ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Kunden zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Kunde. Er hat insoweit CMS, Sudhaus & Partner GmbH von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen CMS, Sudhaus & Partner GmbH geltend gemacht werden.
13.5 Weitergehende Verpflichtungen von CMS, Sudhaus & Partner GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht.
14. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer
oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die
Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei
Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.
15. Sonstiges
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit CMS, Sudhaus & Partner GmbH abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, CMS, Sudhaus & Partner GmbH gibt einer solchen Maßnahme ihre vorherige schriftliche Zustimmung.
15.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.
15.3 Für Kaufleute ist das für den Sitz der CMS, Sudhaus & Partner GmbH zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
15.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
16. Datenspeicherung, Geheimhaltung
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
Nutzungsbedingungen für Internet Leistungen
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
17. Geltung
Die Nutzungsbedingungen für Internet Leistungen (nachfolgend Nutzungsbedingungen genannt) bilden Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CMS, Sudhaus & Partner GmbH. Sie halten verbindlich fest, welche Richtlinien bei der Benutzung der von CMS, Sudhaus & Partner erbrachten Internet Leistungen durch die Kunden zu beachten sind. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von CMS, Sudhaus & Partner jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche auf den Webseiten publiziert oder anderweitig den Kunden mitgeteilt werden. Die geänderten Nutzungsbedingungen erlangen Geltung, sobald sie durch CMS, Sudhaus & Partner veröffentlicht wurden. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können unter www.CMS-Sudhaus.de abgerufen werden. Die Kunden sind allein dafür verantwortlich, sich über die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen zu informieren.
18. Gewährleistung und Haftung
CMS, Sudhaus & Partner gewährleistet eine professionelle Erbringung der Internet Leistungen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Kunden auf ununterbrochene und jederzeitige fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen. CMS, Sudhaus & Partner behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden die Leistungen anzupassen oder zu verbessern, wie auch im Falle von kostenlos angebotenen Leistungen diese nicht weiter anzubieten. Haftungsansprüche bei Zugangsschwierigkeiten oder Unterbrüchen im Netz von CMS, Sudhaus & Partner oder Dritten (Telekom, Versatel, Backbone Carrier etc.) die durch Störungen, höhere Gewalt, Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. hervorgerufen werden, können nicht anerkannt werden. CMS, Sudhaus & Partner ist bemüht auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben und stellt den Kunden geeignete Supportmöglichkeiten zur Verfügung. Diese richten sich nach dem Kundenvertrag oder den entsprechenden Leistungsbeschreibungen. Entstandene Kosten für Support durch Dritte werden nicht rückvergütet. Haftungsansprüche für Schäden und Ausfälle (einschließlich Viren und Hacker Attacken), welche den Kunden durch Dritte zugefügt werden, können nicht anerkannt werden. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden gibt CMS, Sudhaus & Partner keine an Dritte weiter.
19. Benutzung von Internet Leistungen
Kunden dürfen die von CMS, Sudhaus & Partner GmbH angebotenen Internet Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden internationalen und deutschen Gesetze und Vorschriften benutzen. Die Kunden verpflichten sich, die ihr zur Verfügung gestellten Leistungen weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer strafbaren Nutzung durch ihre Angestellten bzw. durch Angehörige ihres Unternehmen/ Institutionen und Haushalte zu treffen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Tatbestände der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, der so genannten harten Pornographie, der Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, der Störung der Glaubens- und Kulturfreiheit oder der Rassendiskriminierung. Die Übertragung, Verteilung und Speicherung von Material oder Informationen, welche gegen geltendes Recht oder gegen allgemein bekannte Vorschriften verstoßen, ist verboten. Dies umfasst insbesondere, ohne Einschränkung, Material, welches durch Urheberrechte und andere Schutzrechte geschützt ist (Copyright, Trademarks), sowie auch Geheimnisse, für die keine nachweisbare Autorisierung vorhanden ist. Ebenso ist die Verbreitung und Speicherung von Inhalten verboten, welche obszön oder verleumderisch sind, welche eine illegale Gefahr darstellen oder solche, die gegen geltende Export- oder Importkontrollgesetze verstoßen.
Die Kunden verpflichten sich, CMS, Sudhaus & Partner GmbH unverzüglich über ihr zur Kenntnis gelangte Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu informieren, einschließlich Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Leistungen durch Dritte (z.B. Hacker). Die Kunden haften für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den von ihren Internet Anschlüssen oder Server in Anspruch genommenen Leistungen.
20. System- und Netzwerk Sicherheit
Verstöße gegen die System- und Netzwerk-Sicherheit der CMS, Sudhaus & Partner sind verboten. Zuwiderhandlungen sind kriminelle Tatbestände, für welche die Kunden gegebenenfalls straf- und/oder zivilrechtlich belangt werden können. CMS, Sudhaus & Partner klärt solche Vorkommnisse und Verstöße jeweils ab. Sollten dabei kriminelle Handlungen festgestellt werden, wird CMS, Sudhaus & Partner die Strafverfolgungsbehörden informieren und ein entsprechendes Verfahren einleiten. Beispiele von Verstössen gegen die System- oder Netzwerk-Sicherheit sind insbesondere: - Unerlaubter Zugriff auf oder die Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, inbegriffen auch die Verkehrserfassung oder die Abtastung (Scan) als auch die bewusste Prüfung der Verwundbarkeit des System- oder des Netzwerkelementes oder der Versuch, die Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die explizite Genehmigung des System- oder Netzwerk-Eigentümers vorliegt. - Unerlaubte Überwachung des Daten- oder Verkehrsflusses ohne explizite, vorgängige Genehmigung durch den System- oder Netzwerk- Eigentümer. - Interferenz des Dienstes zu einem Kunden (Benutzer), zu System- oder Netzkomponenten, insbesondere mittels Mail-Bomben, Nachrichtenverbreitung (Broadcasts) oder anderer Versuche, das System zu überlasten. - Fälschung einer Steuerinformation in TCP/IPPaketen (Packet-Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfänger/Absender), in einer elektronischen Mitteilung (E-Mail) oder in einem Newsgroup-Eintrag. Die Kunden treffen die notwendigen, angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Die Kunden haben beim Anschluss und der Benutzung von Geräten, die sie zur Nutzung einer Internet Leistung einsetzen, die Instruktionen von CMS, Sudhaus & Partner zu befolgen. Sie sind außerdem für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen sowie für die Kompatibilität der von ihr benutzten Hard- und Software verantwortlich.
Die Kunden verlassen alle Internet Leistungen, indem sie die online beschriebenen Prozeduren befolgen und namentlich auf «Logout» bzw. «EXIT» klicken und den benutzten Browser schließen, damit Dritten der Zugang zu ihren Konten und Verwaltungskonsolen verwehrt bleiben.
21. E-Mail und andere elektronische Post
Der Versand von Belästigungen, insbesondere auch von unverlangter, kommerzieller Werbung und allgemeinen,
unpersönlichen Ankündigungen ist verboten. Die Verwendung einer fremden Verteilstation (Relais), insbesondere eines fremden Mailservers, für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen, ist ohne vorgängige explizite Genehmigung durch den Eigentümer verboten. Der Versand derselben unverlangten Mitteilung an eine oder mehrere elektronische Verteillisten, in Fachkreisen bekannt als «Spamming oder Phifishing», ist verboten. Das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Header Informationen ist verboten. Im Übrigen gelten die Pflichten gemäss Ziff. 4.
22. News Groups
Der Versand oder die Veröffentlichung derselben oder ähnlichen Mitteilung in mehreren elektronischen Diskussionsforen (News Groups) wie z.B. die exzessive Quer- oder die Mehrfachveröffentlichung (auch bekannt
als «Usenet spamming», «Excessive Multi-Posting» EMP, «Excessive Cross-Posting» ECP) ist verboten, ungeachtet des kommerziellen oder auch nicht-kommerziellen Inhalts. Das Fälschen von Header-Informationen in Usenet- Nachrichten ist verboten. Im Übrigen gelten die Pflichten gemäss Ziff. 4.
23. Meldungsweg
Reklamationen oder Mitteilungen im Zusammenhang mit den hier festgehaltenen Nutzungsbedingungen sind zu melden an: support@cms-sudhaus.de
24. Verantwortlichkeit der Kunden
Die Kunden sind für den Inhalt sämtlicher Mitteilungen (Daten) verantwortlich, die von ihren Internet- oder
Server Anschlüssen durch CMS, Sudhaus & Partner übermittelt werden. Die Kunden halten CMS, Sudhaus & Partner schadlos, falls Dritte gegenüber CMS, Sudhaus & Partner Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens der Kunden geltend machen. Die Kunden haften CMS, Sudhaus & Partner gegenüber für Verlust oder Beschädigung der ihr zur Verfügung gestellten Hard- und/ oder Software. Ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von CMS, Sudhaus & Partner dürfen keine Veränderungen an der ihr überlassenen Hard- oder Software vorgenommen werden.
Über die Internet Leistungen von CMS, Sudhaus & Partner können allenfalls Informationen zugänglich sein, die nur für Personen über 16 (oder 18) Jahre bestimmt sind. Die Kunden werden daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Personen unter 16 (bzw. 18) Jahren, die in ihrem Verantwortungsbereich stehen, den Zugang zu solchen Informationen zu verwehren. CMS, Sudhaus & Partner kann die Erbringung von Internet Leistungen suspendieren, wenn eine Handlung oder Unterlassung seitens der Kunden oder das Dulden einer Handlung, für die Kunden verantwortlich sind, die normale Funktion oder die Sicherheit des Kommunikations-Netzwerkes, über das CMS, Sudhaus & Partner ihre Leistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint oder wenn Kunden die vorliegenden Nutzungsbedingungen missachtet.
25. Teilnichtigkeit
Falls sich eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen als ungültig erweisen sollte, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, welche den angestrebten Zweck möglichst weitgehend verwirklicht.
26. Beendigung von Internet Leistungen
CMS, Sudhaus & Partner hat das Recht, eine von ihr kostenlos angebotene Internet Leistung (z.B. ein Gratis-Webmail-Konto, etc.) die während drei Monaten oder länger nicht benutzt wurde, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die damit verbundenen Daten definitiv zu löschen. CMS, Sudhaus & Partner ist nicht verpflichtet, irgendwelche Daten auf dem Konto von Kunden aufzubewahren oder ungelesene oder nicht abgeschickte Nachrichten an sie oder Dritte weiterzuleiten. Mit einer Kündigung erlischt das Recht der Kunden ohne weiteres und sofort, die entsprechenden Leistungen weiter in Anspruch zu nehmen. CMS, Sudhaus & Partner hat das Recht, jede (kostenlose oder kostenpflichtige) Internet Leistung fristlos zu kündigen, wenn die Kunden gegen die Rechtsordnung, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen. Für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Internet Leistung entstehen, übernimmt CMS, Sudhaus & Partner GmbH keine Haftung.
Stand: Februar 2008
Aktuelle Fassungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Sie Im Internet unter www.cms-sudhaus.de/agb